Jahresabschlüsse | Zwischenabschlüsse

Jahresabschlüsse sind die Basis für unternehmensrelevante Entscheidungen von Banken, Anteilseignern und potentiellen Investoren.

Sie dienen auch Behörden oder Geschäftspartnern als wesentliche Informationsquelle.

Als Steuerberater geführte Kanzlei sind wir zur Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen sowie zur freiwilligen Prüfung von Jahresabschlüssen qualifiziert und befugt.

Zur Expertise der Kanzleiinhaberin gehört insbesondere auch die Tätigkeit als Managerin bei einem Big-4-Unternehmen, im Bereich der Jahresabschlussprüfung.


Die Aufstellung des Jahresabschlusses basiert auf der von uns oder Ihnen geführten unterjährigen Buchführung. Wenn eine externe bzw. von Ihnen selbst erstellte Buchhaltung eingespielt wird, kann diese im Rahmen der Abschlusserstellung auch auf Plausibilität bzw. auch im Detail beurteilt werden.

Bei der Aufstellung von ordnungsgemäßen Inventaren und der Ermittlung von Wertansätzen zum Stichtag sind wir ebenfalls gern behilflich.

Zudem unterstützen wir Sie -bei Prüfungspflicht- auch bei der Beantwortung von Fragestellungen durch den bestellten Wirtschaftsprüfer bzw. können die Prüfung auf vollumfänglich in unseren Räumen für Sie abwickeln.

Inhalt eines Jahresabschlusses sind je nach Größe des Unternehmens und Grund der Aufstellung: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht.

Ebenso werden bei Bedarf verkürzte Offenlegungsbilanzen, Eröffnungsbilanzen oder Zwischenabschlüsse erstellt.

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