Betriebsprüfung und Vertretung

Sollte in Ihrem Unternehmen eine Betriebsprüfung anstehen, helfen wir Ihnen gern bei der Vorbereitung und vertreten Sie gegenüber den Finanzbeamten oder auch vor Gericht.

Häufig finden die Prüfungen nach Bereitstellung aller Unterlagen in unseren Geschäftsräumen statt.

Grundsätzliches zur Betriebsprüfung:


Eine Betriebsprüfung ist zulässig bei Gewinneinkünften von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie bei deren Gesellschaftern.

Wenn besondere Aufklärung der Verhältnisses notwendig ist, kann eine Betriebsprüfung aber auch bei Überschusseinkünften angeordnet werden.

Der Prüfungszeitraum ist im Regelfall max. 3 Jahre. Überschreitungen sind, soweit sie begründet sind, möglich.

Eine Betriebsprüfung muss 2-4 Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Im Rahmen der Prüfungsanordnung wird ein Fragebogen für Zwecke der digitalen Betriebsprüfung versandt.

Die Finanzbehörden haben ein Recht zum elektronischen Datenzugriff auf die steuerliche relevanten Daten der Steuerpflichtigen.

Dieser hat die Daten vorschriftsmäßig zugreifbar zu machen.

Typische Prüffelder:


- Vollständigkeit der Einnahmen, incl. Kassenführung
- Erfassung des Betriebsvermögens
- Waren (Inventur) und halbfertige Arbeiten
- Forderungsbewertung
- Rückstellungen
- Rücklagen
- Privatentnahmen - und einlagen (Mittelherkunft)
- Gesellschafterverträge, Geschäftsführerverträge, Tantiemen
- Dauerschuldverhältnisse
- Gesellschafterwechsel
- Umsatzsteuer

 

Neben der regulären Betriebsprüfung gibt es auch eingeschränkte Prüfungen z.B. im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung oder Umsatzsteuersonderprüfung oder der sog. Umsatzsteuernachschau, die nicht angekündigt werden muss.

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