Besteuerung von Immobilien

Nicht nur aufgrund der hohen Grundstückspreise ist die Besteuerung von Immobilien im Rahmen von Vermögensübertragungen (durch Schenkung oder Erbe) oder durch die aktuelle Grundsteuerreform ein regelmäßiges Steuerthema.

 

Wir unterstützten Sie gern fachkundig bei der steueroptimierten Gestaltung vorab und der richtigen Deklaration.

 

Auch wenn Sie den Immobilienerwerb als Kapitalanleger planen, lohnt sich die frühzeitige Beratung beim Steuerberater noch vor Unterschrift unter der Notarurkunde.

Schenkung- und Erbschaftsteuer

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von steueroptimierten Vermögensübertragungen und Nachfolgeplanung.

 

Durch die gezielte Nutzung von Güterständen, vorweggenommenen Erbfolgen oder Nießbrauch lassen sich Steuern mindern.

 

Natürlich unterstützen wir im Nachgang bei der Deklaration und der Abwicklung mit dem Finanzamt.

Immobilien-Gesellschaften

Bei umfangreichem Immobilienvermögen oder der gewünschten Verteilung von Immobilienvermögen auf mehrere (Familien)Mitglieder können steueroptimierte Gestaltungen im Rahmen von Immobilien-Gesellschaften in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft Steuervorteile mit sich bringen.

Kaufpreisaufteilung und Grundsteuerwert

Weitere Bewertungsthemen bei Immobilien ergeben sich z.B. bei vermieteten Immobilien und der Optimierung der Abschreibung durch möglichst hohe Gebäudewerte beim einheitlichen Kaufpreis (sog. Kaufpreisaufteilung).

 

Durch die Grundsteuerreform wird darüber hinaus ab 1.1.2022 alle 7 Jahre eine Feststellungserklärung Pflicht, die zukünftig Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sein wird.

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