Umwandlungen

Die Verhältnisse im Unternehmen ändern sich oft.

Wachstum, steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Änderunge, persönliche Gründe, notwendige Haftungsbegrenzungen und viele andere Gründen erfordern ein Umdenken bei der Rechtsform des Unternehmens.

Aber auch steueroptimierte Gestaltungen bei Unternehmenszusammenschlüssen, Übernahmen und Anteilskäufen oder bei Nachfolgeregelungen erfordern die Beurteilung nach dem Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz und erfordern eine fachkundige Beratung.

Umwandlungen decken alle möglichen Formen von rechtlichen Unternehmensänderungen ab:

  • Verschmelzungen,
  • Spaltungen,
  • Vermögensübertragungen oder
  • Formwechsel,
sei es durch Aufnahme oder Neugründung, mit Abwicklung, Sonder- oder Gesamtrechtsnachfolge, gegen Gewährung von Anteilen oder eine Gegenleistung.

Die Möglichkeiten und Unterschiede sind vielschichtig. Ein frühzeitige Beratung bereits bei Planung derartiger Maßnahmen ist unerlässlich, um auch steuerlich und gesellschaftsrechtliche die wirtschaftlichen Ziele umsetzen zu können.
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