Die Verhältnisse im Unternehmen ändern sich oft.
Wachstum, steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Änderunge, persönliche Gründe, notwendige Haftungsbegrenzungen und viele andere Gründen erfordern ein Umdenken bei der Rechtsform des
Unternehmens.
Aber auch steueroptimierte Gestaltungen bei Unternehmenszusammenschlüssen, Übernahmen und Anteilskäufen oder bei Nachfolgeregelungen erfordern die Beurteilung nach dem Umwandlungsgesetz und
Umwandlungssteuergesetz und erfordern eine fachkundige Beratung.
Umwandlungen decken alle möglichen Formen von rechtlichen Unternehmensänderungen ab:
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