Fibu.Lohn

Die Finanzbuchführung und die daraus erstellten Auswertungen sind nicht nur für Zwecke des Finanzamtes erforderlich, sondern sollten für die meisten Unternehmen die Grundlage allen wirtschaftlichen Handelns sein.

 

Auch im Bereich Lohn sind die aktuellen Anforderungen zu erfüllen und regelmäßig neue Berechnungsgrundlagen zu beachten.


Lassen Sie diese Aufgabe einfach einen Profi machen. So erhalten Sie Ihre Auswertungen zeitnah, erfüllen die notwendigen Anforderungen bei der Dokumentation und Finanzbuchführung nach den GoBD und sparen Zeit und Ärger.

Die Finanzbuchführung ist Basis für die Erstellung interner betriebswirtschaftlicher Analysen (Preisfindung, Investitionsrechnung, Rentabilität etc.), steuerlicher Berechnungen und Steuererklärungen als auch für die Erstellung von Jahresabschlüssen.

An die Buchführung werden vom Gesetzgeber selbst bei kleinen Betrieben oder Freiberuflern gewisse Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen nicht zu erfüllen, kann schwerwiegende Folgen haben.

Abhängig vom benötigten und gewünschten Umfang erhalten Sie bei jeder Form der Buchführung erforderlichen Auswertungen wie z.B.:

 

  • Summen- und Saldenlisten
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (u.a. kurzfristige Erfolgsrechnungen mit Vergleichszahlen des Vormonats/Vorjahres)
  • Liquiditätsübersichten / Cash-Flow-Rechnungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Offene Posten Buchhaltungen
  • Kostenstellenrechnungen
  • Mahnwesen

 

Gern erledigen wir Ihre Buchführung für:

  • Finanzbuchführung "FiBu" (digital oder ganz klassisch)

Bei der "FiBu" haben Sie je nach persönliches Präferenz, die Möglichkeit, alles von der Kanzlei erledigen zu lassen und dazu Ihre Papierbelege einzureichen (klassische Fibu) oder uns über ein Webinterface digitale Belege zur Erfassung zu übertragen (FiBu digital).

Bereits ca. 80% unserer Mandanten werden über digitale Buchhaltung erfasst.

 

Wir betreuen Buchhaltungen auch für mittelständische bis große Unternehmen. Aufgrund der internationalen Expertise können wir auch für internationale Konzernunternehmen mit entsprechenden Reporting-Anforderungen (USGAAP oder IFRS) tätig werden.

 

Darüber hinaus bieten wir im internationalen Konzernumfeld auch die Überleitung ausländischer Buchhaltungen (SSC shared service center) auf deutsche Buchhaltungsanforderungen der Finanzverwaltung sowie Unterstützung bei deutschen Betriebsprüfungen deutschlandweit an.

Im Lohnbereich stellen wir sicher, dass alle lohnsteuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Aspekte eingehalten bzw. optimiert sind.

Gern liefern wir für Zwecke der Gehaltsverhandlungen Ideen zur Nettolohnoptimierung sowie die Berechnung von Gehaltsszenarien.

Darüber hinaus können wir im Lohnbereich auch Spesenabrechnungen bearbeiten.

Druckversion | Sitemap
© Copyright Manuela Ponikwar, 2021

Anrufen

E-Mail

Anfahrt