Die Lohnbuchhaltung ist Grundlage für die erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitern.
Auch hier gibt es neben der reinen EDV-gestützten Buchhaltung und Lohnabrechnung incl. aller notwendigen Meldungen (z.B. SV-Träger) Beratungsmöglichkeiten zur steuerlich
optimierten Arbeitnehmervergütung.
Wir erledigen Lohn im Rahmen einer Finanzbuchführungsmandats auch für nur einen Mitarbeiter.
Größere Lohnmandate ab mindestens 10 Mitarbeiter werden auch ohne Erteilung eines sonstigen steuerlichen Mandats betreut.
Baulohn-Mandate übernimmt unsere Kanzlei leider nicht.
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